Sex-Affäre
 um schöne 
Babysitterin

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© APA

Vorwurf: Missbrauch eines ­Autoritätsverhältnisses. Strafausmaß: bis zu 3 Jahre Haft.

Mehrfach war die 19-Jährige von einer vierfachen Mutter (32) gebeten worden, als Babysitterin auf drei ihrer Kinder (5, 9 und 11 Jahre) aufzupassen. Hauptaufgabe: Die Kinder sollten nach dem Abendessen um 20 Uhr ins Bett gehen.

Ins Bett gekrochen. Doch die nun Angeklagte am Jugendgericht in Korneuburg, es gilt die Unschuldsvermutung, soll sich allzu intensiv um den ältesten Sohn (14) der Familie gekümmert haben. Eine Nacht, so gestand sie, habe sie gemeinsam mit ihm verbracht, betonte aber: „Ich bin erst in sein Bett gekrochen, als er schon geschlafen hat.“ Die Vorwürfe klangen jedoch härter: Der 14-Jährige soll durch die Bemühungen der Kindeshüterin zum Mann gereift sein.

Begrapscht. Die Beschuldigte wehrte sich, sei selbst an „Brust und Hintern begrapscht“ worden. Das Urteil hingegen war eindeutig: Freispruch. Die Begründung: Bei einem 14-Jährigen scheidet das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs aus und als Babysitterin hätte es kein Autoritätsverhältnis gegeben, das ausgenützt hätte werden können.

erstellt am 18. Mai 2015, 23:33

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