Rollstuhlfahrer (56) warf aus Rache Molotow-Cocktails auf Cafe-Terrasse.
Der Rollstuhlfahrer, der zwei Molotow-Cocktails und einen Pflasterstein gegen die Eingangstür und eine Fensterscheibe eines Lokals in Wien-Favoriten geschleudert hatte, ist wegen versuchter Brandstiftung zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Bei der Strafbemessung schlugen sich vor allem die 18 Vorstrafen des Mannes zu Gewicht.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dem 56-Jährigen war die Strafe zu hoch, er meldete Berufung an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
Bierflaschen mit Benzin gefüllt
Der Mann warf am frühen Morgen des 28. August 2013 zuerst einen Pflasterstein gegen die Eingangstür des Cafe "Dublin" und schleuderte danach zwei mit Benzin gefüllte brennende Bierflaschen auf die Terrasse. Die Molotow-Cocktails hatte er bei sich daheim im Stiegenhaus hergestellt - wie man dabei vorgehe, wisse er "vom zu viel Computer-Spielen" - , eine dritte Flasche verlor er am Weg zum Tatort.
Er habe das Lokal nicht "abfackeln" wollen, versicherte der Mann einem Schöffensenat (Vorsitz: Ingrid Altmann): "Ich hab' noch nie was anzündet außer a Camp-Feuer am Strand." Er habe sich bloß "an diesen Personen" rächen wollen, die ihm aus dem Schanigarten des Lokals oft unschöne Sachen nachgerufen hätten, wenn er dort mit seinem Rollstuhl vorbeifuhr. Er habe "a bissl an Schaden" anrichten wollen, "damit die net schon wieder um 8:00 Uhr in der Früh dort sitzen". Daher sollten die im Freien aufgestellten Tische und Stühle in Flammen aufgehen, "aber ich hab' erst nachher gemerkt, dass der Tisch aus Eisen war".
Regen und Spezialglas verhinderten Brand
Nicht nur deshalb misslang das Vorhaben, einen "Denkzettel zu verpassen", wie sich Verteidigerin Heike Sporn ausdrückte. Die Eingangstür war aus Spezialglas, das sich nicht zertrümmern ließ. Zudem regnete es stark, sodass die Molotow-Cocktails nicht die beabsichtigte Wirkung entfalten konnten und rasch verpufften.
Als der 56-Jährige flüchten wolle, begegnete er ums Eck ausgerechnet zwei Polizisten, die eine Verkehrskontrolle durchführten und ihn anhielten. Der 18-fach Vorbestrafte - er sitzt infolge eines Unfalls seit 1997 im Rollstuhl - landete in weiterer Folge in U-Haft. Im gegenständlichen Cafe hat er übrigens seit geraumer Zeit Lokalverbot: Es gibt dort kein Behinderten-WC, weibliche Gäste hatten sich darüber beschwert, dass er die Damentoilette nutzte. Die Vermutung der Vorsitzenden, dass er dort nicht mehr bedient wurde und vielleicht deshalb eine Wut hatte, wies der Angeklagte zurück. Die im "Dublin" verkehrende Gesellschaft interessiere ihn nicht mehr: "Die feinen Damen kommen da schon lang' nimmer hin."
erstellt am 20. November 2013, 15:46
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