Der Verfassungsgerichtshof bremst die Fahndung mit Telekomdaten aus.
Es war erwartet worden, für die Ermittler ist es trotzdem ein harter Schlag: Der Verfassungsgerichtshof kippt die Vorratsdatenspeicherung. Bisher waren Telekomdaten ein halbes Jahr gespeichert worden – die Justiz konnte darauf zugreifen. Das geht ab sofort nicht mehr. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger: „Es ist ein gravierender Eingriff in die Grundrechte, der nicht mit der Menschenrechtskonvention im Einklang steht.“
Justizminister Wolfgang Brandstetter fordert jetzt eine Alternative: „Bei Mord muss die Justiz weiter auf Telekomdaten zugreifen können“, so der Minister.
erstellt am 27. Juni 2014, 23:23
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