Ausweitung der Kurzparkzone

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Ab 2. Juli tritt die Neuregelung in Kraft.

Jetzt wird es für Pendler ernst: Die Kurzparkzone in der ­Alpenstraße wird bis zur Hellbrunner Brücke ausgeweitet. Der entsprechende Amtsbericht wurde am Montag von Stadtrat Johann Padutsch (Bürgerliste) unterzeichnet, am Donnerstag wird dieser dann im Planungsausschuss behandelt. Gleichzeitig soll das Fachamt stadtweit die Kurzparkregelung an Samstagen aufheben.

Startschuss
Bereits am 2. Juli 2018 soll die Neuregelung im Bereich ­Alpenstraße in Kraft treten. Die Kurzparkzone wird Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 19 Uhr gelten, die Höchstparkdauer drei Stunden betragen. Gebühren sind zunächst keine zu entrichten. „Das kann sich aber, abhängig von den Erfahrungen mit der Überwachung und der Wirksamkeit, ändern“, sagt Padutsch.

Für Anrainer ohne eigenen Pkw-Abstellplatz sowie Unternehmer gibt es in begründeten Fällen Ausnahmen. Sie können um 70 Euro eine Ausnahmegenehmigung für zwei Jahre erwerben.

erstellt am 11. April 2018, 11:09

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